- Der neue Parkausweis muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden
- Pro Garten wird nur ein Ausweis ausgestellt, damit darf auch nur ein Fahrzeug pro Garten auf dem Parkplatz parken
- Es ist verboten die Parkausweise zu vervielfältigen
- Es ist verboten die Parkausweise an dritte vereinsfremde Personen weiterzugeben
Bei Nichteinhaltung dieser Punkte behält sich der Vorstand den Einzug des Parkausweises vor.
In dringenden Fällen können beim Vorstand für Handwerker, Lieferanten etc. Sondergenehmigungen an Werktagen stundenweise beantragt werden.
Bei Verlust des Parkausweises werden für die Neuausstellung 15,- € in Rechnung gestellt.