Hallo liebe Gartenfreunde,
hier (Erlass zum Herunterladen) die am 22.03.2020 erlassene „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus…“ .
Vereinsrelevant sind vor allem die Paragrafen ab §11.
Das Betreten der Kleingartenanlage bleibt also bis auf weiteres gestattet. Bitte beachtet den Mindestabstand
von 1,50 m zu Euren Mitmenschen und versammelt euch nicht mit mehr als insgesamt zwei Personen, es sei
denn diese sind in gerader Linie, Eheleute/Lebenspartner (und andere siehe §12) mit euch verwandt und/oder
sind direkte Angehörige eures Haushaltes.
Im Schaukasten findet ihr einen Auszug der Verordnung und im Vereinshaus werde ich an den Schankraum
einige ausgedruckte Exemplare legen, die für unsere Gartenfreunde ohne Emailadresse bestimmt sind.
Trotz aller Widrigkeiten wünsche ich Euch einen guten Start ins Gartenjahr und bleibt mir schön gesund!
Martin Prunko