Weiteres rund um die Düsseldorfer Kleingärten allgemein

Gesetze und Verordnungen

Vereinssatzung des KGV Weidenau e.V.  noch ist die alte Vereinssatzung gültig

 Bundeskleingartengesetz

Kleingartenordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf

Bürgerliches Gesetzbuch: §581 bis §597: Mietvertrag, Pachtvertrag und Landpachtvertrag

Generalpachtvertrag von 2005   zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf, vertreten durch den Oberbürgermeister – Garten-, Friedhofs- und Forstamt als Verpächterin und dem Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e. V., vertreten durch seinen Vorstand als Zwischenpächter.

Zwischenpachtvertrag   zwischen dem Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e.V. als Zwischenpächter 
und der als gemeinnützig im bundeskleingarten- und steuerlichrechtlichen Sinne anerkannte Verein als Pächter genannt

Ruhezeiten in der Gartensaison 2024

  • Sonntags und an Feiertagen ganztägig
  • Samstags außer an Feiertagen ab 17:00 Uhr
  • Montags bis Freitags außer an Feiertagen von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Befahren der Gartenwege

Wir möchten nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, daß das Befahren der Gartenwege nicht gestattet ist.

Ausnahmen müssen über den Vereinsvorstand beim Gartenamt der Stadt beantragt werden. Jeder Einzelfall muss vom Gartenamt genehmigt werden.

Parkplatz

Wie schon immer nur 1 PKW pro Garten und natürlich mit gut sichtbarem Ausweis.

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