Generalpachtvertrag von 2005zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf, vertreten durch den Oberbürgermeister – Garten-, Friedhofs- und Forstamt als Verpächterin und dem Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e. V., vertreten durch seinen Vorstand als Zwischenpächter.
Zwischenpachtvertragzwischen dem Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e.V. als Zwischenpächter und der als gemeinnützig im bundeskleingarten- und steuerlichrechtlichen Sinne anerkannte Verein als Pächter genannt
Ruhezeiten in der Gartensaison 2024
Sonntags und an Feiertagen ganztägig
Samstags außer an Feiertagen ab 17:00 Uhr
Montags bis Freitags außer an Feiertagen von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Befahren der Gartenwege
Wir möchten nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, daß das Befahren der Gartenwege nicht gestattet ist.
Ausnahmen müssen über den Vereinsvorstand beim Gartenamt der Stadt beantragt werden. Jeder Einzelfall muss vom Gartenamt genehmigt werden.
Parkplatz
Wie schon immer nur 1 PKW pro Garten und natürlich mit gut sichtbarem Ausweis.